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Ausbildungsklassen

Unsere Fahrschule bietet die Ausbildung folgender Klassen an:

 

Klasse B - der Autoführerschein

Möglich ab 17 Jahren. Eine gründliche Ausbildung ist die Grundvoraussetzung für das sichere Fortbewegen im Straßenverkehr.

Was kann ich mit der Klasse B fahren :

Kraftfahrzeuge bis 3,5t zulässigem Gesamtgewicht, max. 9 Sitzplätze inkl. Fahrerplatz, können mit der Klasse B gefahren werden. Hinter diesen Fahrzeugen darf ein Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von höchstens 750 kg mitgeführt werden. Wenn die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeug- kombination 3500 kg und die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeuges nicht übersteigen, dann können auch höhere Anhängelasten bewältigt werden. Weiterhin sind in der Klasse B die Klassen AM ( bekannt auch als Mopedschein) und L ("Traktor") eingeschlossen.

Hier erfahrt Ihr mehr über die Ausbildung der Klasse B Schaltung oder Automatik bei uns.

Mit dem Autoführerschein Motorrad fahren:

Durch die Schlüsselzahl 196 ist es möglich seinen Führerschein der Klasse B auf das Führen von zweirädrigen Leichtkrafträdern der Klasse A1 (Nennleistung 11 kW / 15 PS, Hubraum 125 ccm, Leistungsgewicht max 0,1 kW/kg) zu erweitern. 

Voraussetzungen: 

- Mindestalter 25 Jahre (Ausbildung kann mit 24 Jahren begonnen werden)
- Fahrerlaubnisklasse B seit mindestens 5 Jahren ununterbrochen im Besitz
- Erfolgreiche Teilname an Theorie- und Praxis-Modulen

Theorie: mindestens 4 Unterrichtseinheiten (jeweils 90 Minuten) klassenspezifischer Unterrichtsstoff für Motorradfahrer

Praxis: mindestens 5 Unterrichtseinheiten (jeweils 90 Minuten) auf dem Übungsplatz und im Realverkehr
 
Wird die Beherschung des Fahrzeugs laut Fahrlehrer ausreichend gezeigt, stellt die Fahrschule eine Bescheinigung für die Fahrerlaubnisbehörde aus. Nach Vorlage der Bescheinigung (Frist: 1 Jahr) wird die Schlüsselzahl 196 für die Klasse B eingetragen.

!!Achtung: mit der Schlüsselzahl 196 dürfen Leichtkrafträder nur in Deutschland gefahren werden. Ausflüge ins Ausland sind nicht erlaubt!!

 

Mofaprüfbescheinigung (bis 25 km/h)

Möglich ab 15 Jahren: Benötigt werden hier nur 6 Theoriestunden (Spezialstoff) und 90 Minuten praktisches Fahren. Es gibt nur eine theoretische Prüfung. (Mofaprüfbescheinigung)

 

Klassen A

Klasse AM - Moped und Rollerklasse

Die Klasse AM ist die Moped- und Rollerklasse. Das Mindesteinstiegsalter für die Klasse liegt bei 16 Jahren. Merkmal sind Kleinkrafträder (Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 ccm) und Fahrräder mit Hilfsmotor (Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 ccm, die zusätzlich hinsichtlich der Gebrauchsfähigkeit die Merkmale von Fahrrädern aufweisen). Es werden keine Sonderfahrten gefordert und es gilt kein Probeführerschein.

Hier erfahrt ihr mehr über die Mopedausbildung bei uns.

 

Klasse A1

Die Klasse A1, Leichtkraftradklasse (125ccm und einer Nennleistung von nicht mehr als 11Kw), darf mit 16 Jahren erworben werden. Unter 18-jährige dürfen lediglich Fahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h fahren. Praxisunterricht auf der Honda CB 125.

Hier erfahrt ihr mehr über die Motorradausbildung bei uns.

 

Klasse A2

Über den Stufenführerschein wird mit der Klasse A2 der 18-jährige Biker langsam an die größeren Maschinen gewöhnt. Anfangs sind die Grenzen bei max. 35 Kw (48 PS), Verhältnis Leistung/ Leermasse max.0,2 KW je KG, gesetzt. Grundsätzlich lassen sich Motorräder der Klasse A für A2 drosseln. Dabei darf die ursprüngliche Leistung nicht über 70 kW liegen. Ein Aufstieg in die Klasse A offen erfolgt nur nach erfolgreicher Aufstiegsprüfung.

Hier erfahrt ihr mehr über die Motorradausbildung bei uns.

 

Klasse A

Der Direkteinstieg in die " Königsklasse" der Motorradklassen (Klasse A) erfolgt mit 24 Jahren. Es gibt keine Beschränkungen in Hubraum, Leistung oder Mindestgewicht. Gefahren werden darf alles, was als Kraftrad eine Zulassung erhalten hat.

Hier erfahrt ihr mehr über die Motorradausbildung bei uns.