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Klasse A

Die Klasse AM ist die Moped- und Rollerklasse. Das Mindesteinstiegsalter für die Klasse liegt bei 16 Jahren. Merkmal sind Kleinkrafträder (Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 ccm) und Fahrräder mit Hilfsmotor (Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 ccm, die zusätzlich hinsichtlich der Gebrauchsfähigkeit die Merkmale von Fahrrädern aufweisen). Es werden keine Sonderfahrten gefordert und es gilt kein Probeführerschein.

Die Klasse A1, Leichtkraftradklasse (125ccm und einer Nennleistung von nicht mehr als 11Kw), darf mit 16 Jahren erworben werden. Unter 18-jährige dürfen lediglich Fahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h fahren. Praxisunterricht auf der Honda CB 125.

Über den Stufenführerschein wird mit der Klasse A2 der 18-jährige Biker langsam an die größeren Maschinen gewöhnt. Anfangs sind die Grenzen bei max. 35 Kw (48 PS), Verhältnis Leistung/ Leermasse max.0,2 KW je KG, gesetzt. Grundsätzlich lassen sich Motorräder der Klasse A für A2 drosseln. Dabei darf die ursprüngliche Leistung nicht über 70 kW liegen. Ein Aufstieg in die Klasse A offen erfolgt nur nach erfolgreicher Aufstiegsprüfung.

Der Direkteinstieg in die " Königsklasse" der Motorradklassen (Klasse A) erfolgt mit 24 Jahren. Es gibt keine Beschränkungen in Hubraum, Leistung oder Mindestgewicht. Gefahren werden darf alles, was als Kraftrad eine Zulassung erhalten hat.

Theorie

2 x Theorie pro Woche: immer Montag und Mittwoch ab 17:30 Uhr in unseren Fahrschulräumlichkeiten. Jeder Fahrschüler kann zu einem beliebigen Zeitpunkt dem Theorieunterricht beitreten, da die Themen fortlaufend sind.

  Ersterteilung Erweiterung
Unterricht

Mindestunterricht: Der Rahmenplan für den theoretischen Unterricht gliedert sich in einen allgemeinen Teil und einen klassenspezifischen Teil. Der Umfang des allgemeinen Teils (Grundstoff) beträgt mindestens zwölf Doppelstunden.

Der Umfang des klassenspezifischen Teils (Zusatzstoff) beträgt bei

  • Klasse AM: 2 Doppelstunden
  • Klasse A1,A2,A: 4 Doppelstunden

Mindestunterricht: Besitzt der Fahrschüler bereits eine Fahrerlaubnis, so beträgt der Umfang des allgemeinen Teils mindestens sechs Doppelstunden. Bei Erweiterung von A1 auf A2 und A2 auf A entfällt die Theorieausbildung und die theoretische Prüfung. Voraussetzung hierfür ist allerdings ein mindestens zweijähriger Besitz der kleineren Motorradklasse.

Der Umfang des klassenspezifischen Teils (Zusatzstoff) beträgt bei 

  • Klasse AM: 2 Doppelstunden
  • Klasse A1,A2,A: 4 Doppelstunden
Prüfung In der Theorieprüfung werden 20 Fragen Grundstoff und 10 Fragen klassenspezifischer Stoff abgefragt. Die höchstzulässige Fehlerpunktzahl beträgt 10 Pkt. Bei Erweiterung werden 10 Fragen Grundstoff und 10 Fragen klassenspezifischen Stoff abgefragt. Die maximale Fehlerpunktzahl beträgt 6 Pkt.

 

 

 

Praxis

 

Mit der Ausbildung kann bis zu einem halben Jahr vor Erreichen des Mindestalters und bereits vor Bestehen der Theorieprüfung begonnen werden.

 

Mit viel Engagement und Leidenschaft gehen wir der Motorradausbildung nach. Grundsätzlich findet die praktische Ausbildung von Motorrad zu Motorrad statt, um alle Fahrübungen nicht nur zu erklären, sondern auch vorführen zu können. Wir sind stets bestrebt, bei unseren Schülern Dynamik, motorische Geschicklichkeit, Gefahrenabwehr und den nötigen Sportsgeist zu entwickeln. Dabei genießen Sicherheit und partnerschaftliches Verhalten im Straßenverkehr besonderes Augenmerk.

 

Nach erfolgreichem Abschluß der Ausbildung freuen wir uns, wenn ehemalige Schüler den Weg zu unseren Motorradausfahrten finden. Denn es gilt.: "In der Gruppe liegt die Würze!"

 

Unterricht

Die Grundausbildung umfasst das Training der Grundelemente und Stadtfahrten. Eine Fahrstundeneinheit dauert dabei in der Regel 45 Minuten und kann mit mehreren Fahrstunden kombiniert werden.

Für alle Klassen (außer M und BE) sind zusätzliche Sonderfahrten vorgeschrieben:

  • 5 Überlandfahrten
  • 4 Autobahnfahrten
  • 3 Dunkelfahrten

Bei Erweiterung von A1 auf A2 und A2 auf A entfallen die Sonderstunden. Besitzt der Bewerber die jeweils niedrigere Klasse noch nicht seit mindestens zwei Jahren oder will er von der Klasse A1 (früher 1b) direkt auf A aufsteigen, ist die Anzahl der Sonderfahrten reduziert auf:

  • 3x 45 min Überlandfahrten
  • 2x 45 min Autobahnfahrten
  • 1x 45 min Dunkelfahrt

Zum praktischen Unterricht gehören auch Anleitung und Hinweise vor, während und nach der Durchführung der Fahraufgaben sowie die Nachbesprechung und Erörterung des jeweiligen Ausbildungsstandes.

Prüfung

Die praktische Prüfung darf erst nach Bestehen der theoretischen Prüfung und frühestens einen Monat vor Erreichen des Mindestalters durchgeführt werden.

Die praktische Prüfung: besteht aus einem Teil Grundelemente und einer Fahrt auf Stadt-, Überland- bzw. Autobahnstrecken. Bei Klasse AM wird nach den Grundelementen lediglich in der Stadt gefahren. Die Prüfungszeiten betragen für Klasse AM = 55 Minuten und Klassen A1, A2 sowie A = 70 Minuten.

Bei Erweiterung von A1 auf A2 oder A2 auf A verkürzt sich die Prüfungszeit auf 60 Minuten. Außerdem werden bei den Grundfahraufgaben nur die 4 Pflichtelemente abverlangt.

 

 

 

Grundaufgaben

 

Auf dem Übungsplatz erlernt Ihr die Grundelemente bevor es auf die Straße geht. Durch geeignete Übungen werden die sichere Fahrzeugbedienung, das Balancegefühl, verschiedene Kurvenfahr- und Ausweichtechniken, sowie aggressive Bremsmanöver trainiert. Wir sind sehr bestrebt einen "sattelfesten" Biker aus der Fahrschule zu entlassen!

 

Alle geübten Elemente sind für das spätere Fahren von Motorrädern sehr wichtig, da die Gefahren des "Bikerlebens" stets allgegenwärtig sind.

 

 

Aufgabe

alle Klassen A (Ersterteilung) alle Klassen A (Erweiterung) Klasse AM

Fahren mit Schrittgeschwindigkeit geradeaus

a a a

Fahren eines Slalom mit Schrittgeschwindigkeit (5x 3,5m Abstand)

o o -

Stop and Go

a a a

Kreisfahrt (4,5m Halbmesser)

a a a

Abbremsen mit höchstmöglicher Verzögerung

o o o

Ausweichen nach Abbremsen

o o a

Ausweichen ohne Abbremsen

o o a

Langer Slalom (4x9m, 2x 7m Abstand)

a a -

kleiner Slalom (4x 7m Abstand)

a a o

Summe der zu fahrenden Grundaufgaben (in praktischer Prüfung)

6

4

4

 

(a=alternativ; o=obligatorisch)

 

 

 

Fahrzeuge

 

AM

Honda NSR50

Moped bis 50 ccm Hubraum und maximale Höchstgeschwindigkeit 45 Km/h; Mindestalter 15 Jahre mit Einverständnis der Eltern.

A1

Honda CB125

Krafträder bis 125 ccm Hubraum und 11 KW Leistung; Verhältnis Leistung/ Leermasse max. 0,1 Kw/ Kg; Mindestalter 16 Jahre, bis zum 18. Lebensjahr max 80 Km/h Höchstgeschwindigkeit

A2

Honda CB500

Krafträder bis 35 KW/48 PS Leistung, Verhältnis Leistung/ Leermasse max.0,2 KW je KG, Mindestalter 18 Jahre, nach 2 Jahren Besitz, kann die Klasse A durch eine Aufstiegsprüfung erworben werden.

Klasse A2 - Honda CB500

A

Honda CB600FA Hornet

Krafträder ohne Leistungsbeschränkung, Mindestalter 24 Jahre bei Direkteinstieg

Klasse A2 - Honda CB600FA Hornet

A

BMW R1200GS (Begleitfahrzeug)

Begleitfahrzeug des Fahrlehrers

Klasse A2 - BMW R1200GS