Seit 23.11.2021 besteht auf Grundlage der Corona-Notfall-Verordnung vom 19.11.2021 auch in unserer Fahrschule die Pflicht zur Umsetzung der 2-G-Regel. Das bedeutet, dass die Ausbildung zur Zeit nur für Fahrschüler mit gültigem Impf- bzw. Genesenen-Nachweis erfolgen kann (Nachweis mitbringen).
Auch Theorie- und Praxisprüfungen werden nur unter 2-G-Regel (Geimpft oder Genesen) durchgeführt! Die entsprechenden Nachweise sind zur Prüfung vorzulegen.